Wer im RVO reiten möchte, benötigt eine Mitgliedschaft im Verein. Dabei ist es ganz egal, ob man Pferdebesitzer*in, Reitbeteiligung, Voltigierer*in oder Reitschüler*in im Schulbetrieb ist.
Für Interessenten des Schulbetriebs besteht vor Beantragung der Mitgliedschaft die Möglichkeit, an einer (GAST-)Probestunde teilzunehmen. Erst nach der Probestunde muss innerhalb einer Woche ein Mitgliedsantrag eingereicht werden, falls Interesse am weiteren Reiten im RVO besteht.
Wer im Schulbetrieb reiten möchte, sollte zudem zunächst Kontakt mit unserer Reitschule unter reitschule@oranjehof.de aufnehmen.
Mitglieder werden zur Vereinsarbeit aufgerufen. Dabei sollen Jugendliche ab 14 Jahren einen jährlichen Arbeitsdienst von 8 Stunden leisten. Jugendmitglieder ab 15 Jahren und alle ordentlichen Mitglieder bis 59 Jahren müssen im Kalenderjahr jeweils 16 Arbeitsstunden leisten. Diese kann man an ausgeschriebenen Arbeitsdiensten, Turnieren oder in Eigeninitiative nach Absprache mit dem Vorstand ableisten. Abgerechnet wird am Jahresende und für jede nicht geleistete Arbeitsstunde sind im Folgejahr (auch nach Ende der Mitgliedschaft) 16 Euro zu zahlen.
Wer nicht aktiv die Leistungen des Vereins in Anspruch nehmen möchte, kann den Verein mit einer Fördermitgliedschaft unterstützen. Arbeitsstunden sind in diesem Fall nicht zu leisten.
Wer im RVO dauerhaft reiten möchte, benötigt eine Mitgliedschaft im Verein. Dabei ist es ganz egal ob man Pferdebesitzer*in, Reitbeteiligung oder Reitschüler*in im Schulbetrieb ist.
Für die ersten 3 Monate kann eine Gastmitgliedschaft genutzt werden, wenn man sich noch unsicher ist, ob man dauerhaft Mitglied im Reiterverein Oranjehof sein möchte. Nach Ablauf dieser 3 Monate muss man Jugendmitglied oder ordentliches Mitglied werden, wenn man dauerhaft reiten möchte.
Jedes Jugendmitglied ab 15 Jahren und jedes ordentliche Mitglied muss im Kalenderjahr 16 Arbeitsstunden leisten. Diese kann man an ausgeschriebenen Arbeitsdiensten, Turnieren oder in Eigeninitiative ableisten. Abgerechnet wird am Jahresende und für jede nicht geleistete Arbeitsstunde sind 16 Euro im Folgejahr zu zahlen.
